Register für Samenspender und Empfängerinnen
Künftig können durch Samenspende gezeugte Menschen Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Ab dem 1. Juli 2018 gibt es ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist.