Samenspenderegistergesetz in der Diskussion
Obwohl die Sachverständigen des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag auf einer Sitzung im März grundsätzlich dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines zentralen Registers für Samenspender zustimmten, forderten sie gleichzeitig noch Änderungen.
Im Gesetzesdeutsch nennt sich der Entwurf „Gesetz zur Regelung des Rechtes auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“. Dafür ist ein Register für Samenspender beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorgesehen.
Für die Dauer von 110 Jahren sollen dort alle Daten von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden. Alle Personen die durch eine Samenspende und/oder eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gezeugt worden sind, haben ab einem Alter von 16 Jahren einen Auskunftsanspruch über die Identität des Spenders.
Die Abgeordneten forderten die Herabsetzung des Alters für den Auskunftsanspruch auf 14 Jahre. Auch sollten alle bisher vorhandenen Daten aufgenommen und zudem das Register um die Embryonenspende und die private Samenspende erweitert werden. Inwieweit die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung des biologischen Vaters als genetischer Vater aufgenommen werden soll, darüber wird noch gestritten.
Seitens der Bundesärztekammer wird in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine systematische Regelung der Reproduktionsmedizin mit einem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz längst überfällig sei. Zudem seien viele gesellschaftspolitische und familienrechtliche Fragen mit dem vorgelegten Entwurf nicht beantwortet.
Quelle: Bundesärztekammer