Frau möchte sich mit dem Sperma ihres toten Ehemannes befruchten lassen
Die Frau verlangte nach dem eingefrorenen Sperma ihres toten Ehemanns, doch die Klinik gab dieses nicht frei mit dem Hinweis auf das Embyonenschutzgesetz. Dieses besagt, dass die Befruchtung von Eizellen mit Sperma eines Toten verboten ist und eine dreijährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Die Witwe klagt und verliert in erster Instanz. Neues Urteil des Oberlandesgericht München soll am 22. Februar verkündet werden.
Quelle: Bayrischer Rundfunk/ David Herting
Nachtrag: Die Witwe hat den Rechtsstreit verloren. Die Frau darf sich nicht mit dem Sperma befruchten lassen, entschied das Oberlandesgericht München.